
Laserbehandlungen werden seit 1985, also seit über 20 Jahren, Lasik-Behandlungen seit 1995 durchgeführt. Heute sind einige Spätfolgen aus der Laserpraxis zu beobachten wie zum Beispiel krankhafte Hornhautausstülpungen (Keratektasien), die mit einer Sehminderung einhergehen. Solche Langzeitkomplikationen treten vor allem bei Hornhäuten auf, die schon vor der Operation zu dünn waren oder bei Behandlungen von zu hoher Kurzsichtigkeit etwa von minus 15 Dioptrien. Heute weiß man, dass eine solch hohe Fehlsichtigkeit nicht gelasert werden darf. Inzwischen sind die Qualitätsstandards zum Augenlaser sehr streng. Wenn man sich an die Richtlinien hält, ist vom heutigen Kenntnisstand nicht mit Spätfolgen zu rechnen.
Generell sollten folgende Kriterien erfüllt sein:
- Kein Grauer Star (Katarakt)
- Kein Grüner Star (Glaukom)
- Über 18 Jahre
- Keine Schwangerschaft
- Stabilität der Sehkraft über mindestens ein Jahr
- Kurzsichtigkeit nicht größer als - 10 Dioptrien
- Weitsichtigkeit nicht größer als + 6 Dioptrien
- Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) nicht größer als +/- 6 Dioptrien
- Ausreichende Dicke der Hornhaut
- Kein Keratokonus (Hornhauterkrankung)
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